Podologie Reichel

 
    Nicole Reichel
Podologin
2 Jährige Vollzeitausbildung
(staatl. geprüft)

... auf dem Fussweg.
Bei mir steht der Fuss im Mittelpunkt.
Im Anhang zum Podologengesetzt (Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen - PodG) verlangt der Gesetzgeber in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen u.A., dass in der PodologieAusbildung neben Anatomie (120 Stunden), Physiologie (60), Physik, Chemie (60), auch über die Podologischen Materialen 210 Stunden in Theorie und Praxis unterrichtet wird.

 
Podologen dürfen die Oberhaut nicht durchdringen, zumindest nicht absichtlich, d.h., sie müßen "unblutig" arbeiten.
Deswegen gehören die Instrumente nicht zu der höchsten Gefahrenklasse und eine Sterilisation z.Zt. nicht vorgeschrieben.

Für die Zusamemnarbeit mit den Krankenversicherungen aber, wird ein "Dampfsterilisator"=Autoclave verlangt.

In den 80 Stunden Unterricht im Hygiene und Mikrobiologie lernen angehende Podologen und Podologinnen, dass eine Sterilisation auch unter Berücksichtigung der Kosten und Aufwand sinnvoll ist.

 
Die Instrumente werden in speziellen Papier-Tüten sterilisiert und erst während der Behandlung entnommen.